Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Haushalts- und Gastronomie-Fachhandel
gültig ab 01.05.2008

1. Allgemeines
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen meinen Kunden und mir gelten grundsätzlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als im Voraus vereinbart. Dies gilt auch für künftige Aufträge.

1.2 Der Kunde, gewerblicher Endabnehmer i. S. von § 14 BGB, erklärt sich bei Erteilung des ersten Auftrages im Voraus damit einverstanden, dass diese AGB auch für alle weiteren Angebote, Aufträge und Verträge gelten, ohne dass sie jeweils neu vereinbart werden.

1.3 Alle Nebenabreden oder von diesen AGB abweichenden Abreden sowie Änderungen der Auftragsbestätigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit meiner schriftlichen Bestätigung. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde im Auftragsschreiben zusätzliche Bedingungen oder Auflagen aufnimmt, denen ich nicht ausdrücklich widerspreche oder, dass der Kunde seine Einkaufsbedingungen zur Grundlage des Vertrages machen will. Soweit diese im Widerspruch zu meinen AGB stehen, werden sie auch nicht durch mein Schweigen oder vorbehaltsloser Ausführung dieses Vertrages Vertragsinhalt.

1.4 Alle Angaben in Prospekten, Katalogen, Listen und Angeboten über Maße, Gewichte, Abbildungen auf meiner Internetseite www.moeckl-equipment.de sind nur ungefähr ermittelt und/oder branchenübliche Näherungswerte und deshalb stets unverbindlich.

2. Vertragsabschluss
2.1 Alle Verträge sind erst durch Übersendung der Auftragsbestätigung durch mich gültig zustande gekommen. Der Übersendung der Auftragsbestätigung steht die Lieferung der Ware oder die Übersendung der Rechnung gleich.

2.2 Liefertermine sind stets verbindlich. Ereignisse höherer Gewalt, Behinderung durch behördliche und politische Maßnahmen, Materialmangel, erhebliche Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei meinen Lieferanten berechtigen mich, noch nicht erfüllte Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferung bis zur Beendigung des Hindernisses zurückzustellen. Irgendwelche Ansprüche wegen späterer Lieferung oder Nichterfüllung bestehen nicht.

2.3 Zur Durchführung der Geschäftsverbindungen mit meinen Kunden speichere und verarbeite ich Daten nur für meine Zwecke manuell und im EDV-Verfahren.

3. Preise
3.1 Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die bisherigen Listen ihre Gültigkeit.

3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Umsatzsteuer.

3.3 Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen.

4. Lieferung
4.1 Eillieferungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wobei die Kosten zu seinen Lasten gehen. Dies gilt auch für andere vom Kunden ausdrücklich gewünschten Versendungsarten.

4.2 Es besteht kein Mindestauftragswert. Ab einem Auftragswert von € 1.000,00 netto erfolgt die Lieferung frei Haus. Die Versand- und Verpackungskosten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.

4.3 Eventuelle Nachlieferungen erfolgen frei Haus, ohne Berechnung von Versand- und Verpackungskosten.

4.4 Alle Sendungen reisen nach Übergabe an den Versandbeauftragten auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

4.5 Ich behalte mir vor, Lieferungen an mir unbekannte Firmen zunächst gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu tätigen. Zu Teillieferungen bin ich berechtigt.

5. Gewährleistung
5.1 Ich gewährleiste eine sorgfältige Verarbeitung von einwandfreien Rohstoffen. Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen sind mir unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Auslieferung der Produkte schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Ziffer 4.

5.2 Die von mir vertriebenen Geräte sind empfindlich und bedürfen sorgfältiger Wartung, Reinigung und Pflege. Mängelansprüche oder Ansprüche des Käufers aus abgegebenen Garantierklärungen setzen deshalb weiter voraus, dass die gelieferten Geräte ordnungsgemäß aufgestellt, in Betrieb genommen und gebraucht werden. Dabei sind die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen durchzuführen. Dem Käufer obliegt der Nachweis, dass er die entsprechende Wartung, Pflege und Reinigung ordnungsgemäß und regelmäßig durchgeführt hat. Dies gilt insbesondere bei Schäden, die durch aggressive Lebensmittel, wie z. B. Essigsäure, Milchsäure, etc. verursacht werden können.

5.3 Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist mir diese unverzüglich anzuzeigen. Ich leiste Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Funktionsfähigkeit während 24 Monaten seit Auslieferung. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder Benutzung, Zweckentfremdung, fehlerhafter Montage oder Instandsetzung. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Bei begründeter und rechtzeitiger Beanstandung werde ich nach meiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des Fehlschlagens von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5.4 Ich leiste Ersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

5.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang des Liefergegenstandes auf den Käufer. Bei Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung erstreckt sich der Neubeginn der Verjährung nur auf den gerügten, nicht beseitigten Mangel.

6. Zahlung
6.1 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von mir schriftlich bestätigt ist, verpflichtet sich der Auftraggeber die Zahlungen zuzüglich jeweils der in Deutschland gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug nach Erfüllung der Leistungen sofort bargeldlos auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu leisten.

6.2 Zahlungen gelten an dem Tage als geleistet, an dem ich über den Betrag verfügen kann; sie werden auch bei anders lautenden Bestimmungen des Käufers jeweils auf die älteste Schuld angerechnet. In diesem Fall werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf Hauptforderung angerechnet (§ 367 ff BGB).

6.3 Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf meiner Zustimmung. Diskontzinsen, Wechselspesen und sonstige Kosten trägt der Käufer. Daneben berechne ich eine angemessene Kostenpauschale für Zeitaufwand, Telefonate usw.. Diese Beträge sind sofort fällig.

6.4 Ab Verzug bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu berechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Ich behalte mir das Eigentum der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ich habe dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache bin ich zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen lassen.

7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ich Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für die mir insoweit entstandenen Kosten.

7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt mir bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe meiner Forderung einschließlich Umsatzsteuer aus dem Liefervertrag ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Meine Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Ich verpflichte mich jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann ich verlangen, dass der Käufer mir die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den (Dritt-)Schuldnern die Abtretung mitteilt. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren, an denen mir Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an mich ab. Ich nehme die Abtretung hiermit an.

7.5. Ich verpflichte mich, die mir nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der sicherungsübereigneten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Garmisch-Partenkirchen.

8.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Garmisch-Partenkirchen.

8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen

9. Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und die wirksam ist.

Stand: 22.04.2008
   
   
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